Toverland erringt Sieg: Gericht billigt reduzierten Steuersatz für Bezahlspiele

Dienstag, 12. März 2024, 12:40

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In einem wegweisenden Gerichtsentscheid hat das Toverland einen bedeutenden Sieg errungen. Im Zentrum des Disputs stand die Frage, ob für die im Park angebotenen Bezahlspiele ein reduzierter Mehrwertsteuersatz Anwendung finden darf. Das Gericht Zeeland-West-Brabant sprach sich nun klar für Toverland aus und beendete damit einen lang anhaltenden Streit mit dem Finanzamt.

Entscheidung im Steuerstreit gefallen

Nach intensiven Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über den korrekten Mehrwertsteuersatz für die Spielhalle Mercado Lúdico im Toverland, fällte das Gericht eine für den Freizeitpark positive Entscheidung. Toverland vertrat die Ansicht, dass für die angebotenen Bezahlspiele – wie das Angeln von Enten, das Werfen von Perlen oder das Teilnehmen an Seepferdenrennen – der reduzierte Steuersatz von 9 Prozent gelten solle. Das Finanzamt forderte hingegen eine Besteuerung mit 21 Prozent.

Toverlands Argumente überzeugen

Die Kernargumentation Toverlands, dass es sich bei den Bezahlspielen um integrale Bestandteile des Parkangebots und damit um Attraktionen handele, fand vor Gericht Gehör. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes, wonach die Spiele aufgrund der zusätzlichen Bezahlung nicht zum regulären Parkangebot zählen würden, urteilte das Gericht, dass die Spiele aufgrund ihrer thematischen Integration und ihres Unterhaltungswerts sehr wohl als Attraktionen zu betrachten sind.

Mehr als nur Spiele – Eine Frage der Integration

Die Spielehalle Mercado Lúdico, die 2018 im Eingangsbereich Port Laguna eröffnet wurde, überzeugte das Gericht durch ihre stimmige Gestaltung im Stil eines Fischerdorfs, komplett mit passenden Dekorationen und Requisiten. Diese Detailtreue unterstreicht die Auffassung, dass die Spielehalle mehr als nur eine Ansammlung von Bezahlspielen ist, sondern vielmehr ein erlebnisreicher Teil des Gesamtkonzepts von Toverland.

Finanzielle Erleichterung und Vorbildcharakter

Die Entscheidung des Gerichts verschafft Toverland nicht nur einen signifikanten finanziellen Vorteil, indem nun der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf die Einnahmen aus den Bezahlspielen angewendet werden kann. Sie könnte zudem Signalwirkung für ähnliche Fälle innerhalb der Freizeitparkbranche haben und damit weitreichende positive Effekte nach sich ziehen.

Ein Sieg für die Branche

Mit dem Urteil des Gerichts Zeeland-West-Brabant zugunsten Toverlands wurde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen. Die Anerkennung der Bezahlspiele als integraler Bestandteil des Freizeitparkerlebnisses und die damit verbundene steuerliche Erleichterung markieren einen bedeutenden Moment für Toverland und könnten die Tür für ähnliche Regelungen in der gesamten Freizeitparkindustrie öffnen.

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