Europa-Park stoppt Skybeamer-Betrieb nach Verwarnung: Naturschützer warnen vor ökologischen Folgen

Montag, 23. September 2024, 08:33

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Der Europa-Park hat den Betrieb seines Skybeamers während der Show „Colossal – 20 Jahre Colosseo“ nach einer Verwarnung des Landratsamts Offenburg eingestellt. Grund dafür war das Fehlen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung. Der Himmelsstrahler sorgte bei Naturschützern für Besorgnis wegen möglicher Auswirkungen auf Vögel und Insekten.

Skybeamer ohne naturschutzrechtliche Genehmigung betrieben

Der Europa-Park in Rust setzte den Skybeamer während der Show „Colossal – 20 Jahre Colosseo“ regelmäßig ein, doch dies geschah ohne die erforderliche Zulassung durch das Landratsamt Offenburg. Der Einsatz von Himmelsstrahlern unterliegt strengen Auflagen, da sie nur mit entsprechender Genehmigung und in einem eng begrenzten Zeitraum betrieben werden dürfen. Als das Landratsamt den Park am 4. September 2024 auf die fehlende Genehmigung hinwies, stellte der Europa-Park den Betrieb sofort ein. Der Park zeigte sich dabei kooperativ und verhinderte so weitere naturschutzrechtliche Verstöße.

Bedenken von Naturschützern: Ausrichtung des Skybeamers infrage gestellt

Wolfgang Hoffmann, Naturschutzwart der Landkreise Emmendingen und Ortenau, äußerte Bedenken hinsichtlich der Ausrichtung des Skybeamers. Der Europa-Park hatte zuvor erklärt, dass die Beleuchtung in Richtung der Autobahn und nicht in Richtung der umliegenden Naturschutzgebiete Elzwiesen oder Taubergießen gerichtet war. Hoffmann machte jedoch ein Foto, das den Skybeamer in Richtung des Naturschutzgebiets Elzwiesen zeigt. Er sieht darin einen Beweis, der die Darstellung des Parks widerlegt. Laut Hoffmann können Himmelsstrahler wie der eingesetzte Skybeamer Vögel und Insekten stören, die sich an natürlichen Lichtquellen wie dem Mond orientieren. Besonders Zugvögel seien anfällig für solche Störungen, da sie klare Nachthimmelsbilder für ihre Orientierung nutzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Himmelsstrahler

Das deutsche Naturschutzgesetz regelt den Einsatz von Himmelsstrahlern klar und schreibt eine naturschutzrechtliche Genehmigung vor. Diese darf nur in einem eng begrenzten Zeitraum erteilt werden, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Besonders sensibel sind die Zeiten des Vogelzugs zwischen dem 15. Februar und dem 15. Mai sowie vom 1. September bis zum 30. November. Während dieser Zeiträume ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass künstliche Lichtquellen die Orientierung von Zugvögeln stören. Der Betrieb des Skybeamers im Europa-Park fand während der Sommerferien statt, doch die genaue Auswirkung auf das Ökosystem bleibt umstritten.

Betriebsdauer und Ausrichtung des Skybeamers

Der Skybeamer war während der Sommerferien täglich etwa 15 Minuten in Betrieb. Der Europa-Park betonte, dass die Beleuchtung in Richtung der Autobahn ausgerichtet war und keine Beeinträchtigung der umliegenden Naturschutzgebiete stattfand. Diese Darstellung wird jedoch von Naturschützern wie Wolfgang Hoffmann angezweifelt, die die potenziellen Auswirkungen des Lichts auf die Umwelt anführen.

Ökologische Auswirkungen von Himmelsstrahlern: Lichtverschmutzung und Energieverbrauch

Neben der Lichtverschmutzung, die die Orientierung von Zugvögeln beeinträchtigen kann, sind auch der hohe Energieverbrauch und die Auswirkungen auf Insekten ein zentrales Thema. Insekten orientieren sich oft an natürlichen Lichtquellen und können durch künstliche Lichtquellen wie Skybeamer gestört oder abgelenkt werden. Solche Störungen können besonders in Naturschutzgebieten gravierende ökologische Folgen haben.

Fazit der Situation im Europa-Park

Obwohl der Europa-Park den Betrieb des Skybeamers nach der Verwarnung eingestellt hat, bleibt unklar, ob es zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der umliegenden Naturschutzgebiete kam. Der Vorfall zeigt jedoch die Notwendigkeit einer strengeren Regulierung von Himmelsstrahlern und einer besseren Abstimmung zwischen Freizeitparks und Behörden, um mögliche Umweltschäden zu verhindern.

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