Die Raad van State hat Anwohnerklagen gegen den Freizeitpark Efteling zurückgewiesen. Die Anwohner, die zu weit entfernt wohnen, können nicht über die Umweltbeeinträchtigungen klagen.
Hintergrund des Falles
Eine Gruppe von Anwohnern hat gegen den Efteling Freizeitpark Beschwerde eingelegt, da sie die Überschreitung der Besucherzahlen und die damit verbundene erhöhte Stickstoffdeposition als Beeinträchtigung ihrer Wohn- und Lebensqualität sehen. Trotz wiederholter Gerichtsentscheidungen zu ihren Gunsten urteilte die Raad van State, dass diese Gruppe aufgrund ihrer Wohnentfernung keine berechtigten Interessenten seien.
Gerichtsentscheidung und Begründung
Das höchste niederländische Verwaltungsgericht erklärte, dass die Anwohner und ihre Unternehmen, die zwischen 1,5 und 1,8 Kilometer vom Natura 2000-Schutzgebiet entfernt liegen, durch die N261 getrennt sind. Diese Entfernung sei zu groß, um ihre Interessen als direkt betroffen zu betrachten.
Umweltgenehmigungen und Besucherzählungen
Efteling operiert unter einer Umweltgenehmigung, die eine maximale Besucherzahl von fünf Millionen pro Jahr erlaubt. In der Vergangenheit hat der Park jedoch häufig diese Zahl überschritten, indem er eine alternative Zählmethode anwendete, die sich auf die Anzahl der Verkehrsbewegungen und nicht auf die tatsächlichen Besucherzahlen konzentrierte. Diese Methodik wurde jedoch nicht angefochten.
Aktuelle und zukünftige Genehmigungen
Derzeit ist ein Antrag auf eine neue Umweltgenehmigung für bis zu sechs Millionen Gäste in Bearbeitung, während Efteling bereits im letzten Jahr 5,56 Millionen Besucher zählte.
Kein Einfluss auf Erweiterungspläne
Das Gerichtsurteil hat keinen direkten Einfluss auf die bereits genehmigten Erweiterungspläne des Parks. Ende des letzten Jahres wurde die Parkgrenze bereits verlegt.
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