Ein Gericht hat entschieden, dass ein Mitarbeiter des Freizeitparks Efteling seine vorherige Position zurückerhalten muss, nachdem er wegen Nichteingreifens bei einem Vorfall degradiert wurde.
Hintergrund des Falles
Im November letzten Jahres kam es im Freizeitpark Efteling zu einem Zwischenfall, bei dem zwei ehemalige Mitarbeiter unerlaubt das Kontrollpult der Achterbahn Baron 1898 betraten. Ein anwesender Mitarbeiter, der zu diesem Zeitpunkt mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, griff nicht ein, was zu seiner Bestrafung führte. Er erhielt eine offizielle Verwarnung, wurde suspendiert und in eine niedrigere Position versetzt. Mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, zog der Mitarbeiter vor Gericht.
Gerichtsentscheidung
Das Landgericht Zeeland-West-Brabant urteilte, dass die strenge Maßnahme des Parks in Bezug auf die Sicherheitsrichtlinien nachvollziehbar sei, jedoch die permanente Degradierung des Mitarbeiters ungerechtfertigt war. Insbesondere da der Mitarbeiter nicht direkt am Geschehen beteiligt war und nur zufällig anwesend, als die ehemaligen Kollegen die Kontrolleinheit betraten. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bestrafung als unverhältnismäßig angesehen wird und ordneten an, dass der Mitarbeiter innerhalb von vierzehn Tagen seine ursprüngliche Position zurückerhalten soll, unter der Bedingung, dass er seine Kenntnisse der Sicherheitsvorschriften nachweist.
Reaktion von Efteling
Ein Sprecher von Efteling äußerte sich versöhnlich zum Urteil. Er betonte, dass der Freizeitpark ohnehin vorhatte, den Mitarbeiter Ende Mai wieder in seine ursprüngliche Funktion als Operator der Baron 1898 Achterbahn einzusetzen. Diese Entscheidung wurde durch das gerichtliche Eingreifen lediglich beschleunigt. „Es ist eine Situation, mit der wir leben können“, so der Sprecher.
Finanzielle Aspekte
Das Gericht verfügte zudem, dass der Freizeitpark die Prozesskosten des Mitarbeiters in Höhe von 1.175,42 € übernehmen muss.
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