Efteling: Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter nach unerlaubter Bedienung von Achterbahn

Mittwoch, 27. März 2024, 17:21

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Im Efteling führte das Fehlverhalten zweier Mitarbeiter zu Disziplinarmaßnahmen. Diese hatten ehemaligen Kollegen erlaubt, die Kontrolle über eine Achterbahn zu übernehmen, was zu einem juristischen Streit führte.

Vorgeschichte des Vorfalls

Am 28. November des Vorjahres erlaubten zwei im Dienst befindliche Mitarbeiter des Efteling-Parks ehemaligen Kollegen, die Steuerung der bekannten Achterbahn Baron 1898 zu übernehmen. Diese ungewöhnliche Aktion, bei der die ehemaligen Mitarbeiter den Startknopf der Attraktion betätigen durften, ereignete sich unter der Aufsicht eines weiteren Efteling-Mitarbeiters, der trotz der Situation nicht eingriff. Ein später hinzukommendes Personalmitglied sah ebenfalls von einer Intervention ab.

Folgen für die beteiligten Mitarbeiter

Als Konsequenz aus ihrem Handeln wurden die beiden verantwortlichen Mitarbeiter von Efteling vorübergehend suspendiert. Sie erhielten darüber hinaus eine offizielle Verwarnung und wurden in ihrer Position herabgestuft, vom Bediener der Attraktion zu regulären Attraktionsmitarbeitern, ohne eine Gehaltskürzung zu erfahren.

Rechtliche Auseinandersetzung

Die Entscheidung des Parks, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einem der Mitarbeiter, der die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen nicht akzeptierte. Nachdem interne Gespräche zu keinem Ergebnis geführt hatten, beschloss der betreffende Mitarbeiter, rechtliche Schritte einzuleiten und reichte eine einstweilige Verfügung ein. Diese wird am 3. April, wie vom Brabants Dagblad berichtet, vor Gericht verhandelt.

Stellungnahme von Efteling

In einer offiziellen Stellungnahme erklärte Efteling, dass es grundsätzlich nicht gestattet sei, Nichtmitarbeitern die Kontrolle über Attraktionen zu überlassen. Obwohl in diesem speziellen Fall keine unmittelbare Gefährdung vorlag – die ehemaligen Mitarbeiter kannten sich mit der Bedienung aus –, sei ein solches Vorgehen dennoch nicht mit den Sicherheitsvorschriften des Parks vereinbar. Eine Entlassung der betroffenen Mitarbeiter sah Efteling allerdings nicht als notwendig an, wohl aber die Notwendigkeit, Konsequenzen zu ziehen.

Fazit

Der Vorfall im Efteling verdeutlicht die Bedeutung strikter Einhaltung von Sicherheitsprotokollen und Verfahrensweisen, auch im Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern. Während der Park auf der Einhaltung seiner Richtlinien besteht, zeigt der Gang vor Gericht, dass die betroffenen Mitarbeiter ihre Sicht der Dinge anders bewerten.

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